Die Bundesregierung hat das neue Lieferkettengesetz final verabschiedet. Wer dagegen verstöß, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Bereits für 2020 wurde das Ziel vorgegeben, dass mindestens 50% der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen einen effektiven Menschenrechtsschutz eingeführt haben müssen.

Bei diesen Schutzmaßnahmen unter dem Dach des Lieferkettengesetzes sind folgende Maßnahmen zu realisieren und zu gewährleisten:

  • Risikoprüfung für Mensch und Umwelt
  • Gegenmaßnahmen bei Verletzung der Menschenrechte und Umweltzerstörung
  • Transparenz über die ergriffenen Maßnahmen
  • Beschwerdestellen für die Betroffenen
  • Angemessene menschenrechtliche Sorgfalt
  • Vermeidung von Kinderarbeit
  • Existenzsichernde Löhne angepasst an das jeweilige Produktionsland

So sollen die Versprechen von 2011 gegenüber dem UN-Menschenrechtsrat nun eingehalten werden.

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