Vier wichtige Neuerungen beinhalten die Incoterms 2020, welche die Steuerung der internationalen Handelsgeschäfte unterstützen.
Vorweg das Wichtigste: Die Incoterms 2020 sind -genauso wie alle bisherigen Versionen- nicht verpflichtend für internationale Handelsgeschäfte. Allerdings kommen die neusten Fassungen der Incoterms lt. ICC bei 90% aller internationalen Verträge zur Anwendung.
DAT wird zu DPU, wodurch künftig jeder
beliebige vereinbarte Ort der Bestimmungsort sein kann.
Es gibt neue Optionen für FCA Seefrachten: Käufer
und Verkäufer können sich darauf einigen, dass der Käufer seinen Frachtführer
anweist, dem Verkäufer ein Bordkonossement nach der Verladung der Ware
auszustellen. Gleichzeitig ist der Verkäufer verpflichtet, dieses
Bordkonossement dem Käufer zu übergeben.
Die „All-Risk“-Deckung gilt nun für CIP, wobei
bei CIF nach wie vor die Standardversicherungspflicht mit
Mindestdeckungssumme besteht.
In den Incoterms 2020 gibt es jetzt die
Möglichkeit, entweder einen Beförderungsvertrag abzuschließen oder einfach die
notwendige Beförderung selbst zu organisieren. Die Beauftragung von
Drittanbietern wird jetzt nicht zwingend angenommen.