• SCM-Fachmann von Setlog rät Versendern, sich um das Thema zu kümmern.
• Wenn Zollunterlagen fehlen, bleibt die Ware liegen.
• Themen Freihandelsverträge und Drittlandszoll sind weiterhin ungeklärt.

Brexit customs Clearance preparations
Demonstration gegen den Brexit in London: Weil Großbritannien ab Januar 2021 nicht mehr EU-Mitglied ist, müssen sich exportorientierte Unternehmen um die Zollabwicklung kümmern. (Foto: Sandro Cenni / unsplash)

(Bochum, 1.12.2020). Waren, die nicht abgeholt werden und volllaufende Lager: Vor diesem Szenario warnen Experten diejenigen Unternehmen, die Waren aus der EU nach Großbritannien senden und sich vor dem Hintergrund des Brexits noch nicht um das Thema Zollabwicklung gekümmert haben. „Es ist egal, was die Politik in den nächsten Wochen noch beschließt oder nicht: Der Brexit ist vollzogen, die Übergangsphase endet am 31. Dezember. Deshalb ist das Thema Zollabwicklung sowohl für Versender als auch für Empfänger von Waren zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich relevant. Wer sich darauf noch nicht vorbereitet hat, muss in den nächsten Wochen handeln. Abwarten und Tee trinken – ist das falsche Motto in diesem Zusammenhang“, betont Ralf Düster, Vorstandsmitglied des Bochumer SCM-Softwareanbieters Setlog.

Der SCM-Experte weiß aus Gesprächen mit vielen Kunden, die ihre Lieferketten mit Setlogs SCM-Software OSCA® steuern, dass sie im Bereich Zoll Know-how aufgebaut haben und auf Logistikdienstleister setzen, die über eine IT-Infrastruktur zur effizienten Zollabwicklung verfügen. Doch neben zahlreichen gut vorbereiteten Firmen gibt es auch einige Spätzünder im kleineren Mittelstand, die jetzt handeln müssen. Speziell jenen Kleinunternehmen, die bisher ausschließlich im europäischen Binnenmarkt gewirtschaftet haben, mangelt es Düster zufolge an Wissen im Zollbereich. Im ersten Schritt rät Düster Unternehmen, zu kontrollieren, inwieweit ihre Lieferketten vom Brexit betroffen sind. In einem zweiten Schritt müssen dann die notwendigen Informationen und Dokumente für eine Zollabwicklung zusammengestellt werden, damit Logistikdienstleister die Ein- und Ausfuhrzollformalitäten durchführen können. Teil dessen ist unter anderem die Nummer des Economic Operators´ Registration and Identification (EORI). Außerdem muss eine Vollmacht der Importeure für die Sendungsabwicklung von und nach Großbritannien vorliegen. Viele Spediteure haben Checklisten für ihre Kunden in Sachen Zollabwicklung erstellt.

Nur wenn alle Informationen und Unterlagen vorbereitet sind, kann der Warentransport beginnen. Andernfalls wird sich das Gros der Spediteure gar nicht erst auf den Weg machen. „Fakt ist nämlich: Ab Januar gibt es keine Ausnahmeregelungen oder Übergangsfristen. Fehlende Infos und Unterlagen können auch nicht nachträglich zur Verfügung gestellt werden“, erläutert Düster.
Auch für die gut vorbereiteten Firmen gilt: Wegen der erforderlichen Zollabwicklung wird der Warenverkehr zwischen EU-Ländern und dem Vereinigten Königreich ab 2021 komplexer, zeitlich aufwändiger und damit auch teurer. B2C-Sendungen werden sich wegen der Zollvorschriften verteuern, auch wenn bis zu einem bestimmten Produktwert Vereinfachungen gelten. „Jeder Versender muss die Kernfrage beantworten, ob unter diesen Voraussetzungen noch alle Geschäftsmodelle Sinn machen“, rät Düster.

Das Setlog-Vorstandsmitglied rechnet im Fall eines „harten Brexits“ in den ersten Wochen des kommenden Jahres mit punktuellen Störungen im Warentransport. Im Übrigen wird ab 2021 auch die Versorgung der EU-Länder vom Vereinigten Königreich aus zeitintensiver und kostspieliger. Einige Unternehmen haben deshalb schon frühzeitig Konsequenzen gezogen: Sie verlagerten ihre Distributionsaktivitäten kurzerhand auf den europäischen Kontinent.

Exportorientierte EU-Unternehmen plagt zudem die Unsicherheit über noch offene Handelsabkommen Großbritanniens mit anderen Ländern. Die Briten arbeiten mit Hochdruck daran, die EU-Handelsverträge in neue, bilaterale Abkommen zu verwandeln. Zu den Ländern mit noch ungeklärten Abkommen zählen unter anderem Mexiko, Singapur und die Türkei. Auch mit der Schweiz sind noch Fragen zu klären.

Offen ist auch noch das Thema Drittlandszoll. Beispiel: Importiert ein Unternehmen aus der EU Waren aus einem Drittland und entrichtet bei der Verzollung zum freien Verkehr den Drittlandszoll, so ist es nicht geklärt, ob für den Transport und das Verbringen dieser Ware nach Großbritannien noch einmal Zoll entrichtet werden muss. „Um auf Nummer sicher zu gehen, kann das bedeuten, dass Waren, die aus Drittländern über die EU nach Großbritannien gebracht werden sollen, besser erst unverzollt in ein offenes Zolllager (OZL) eingelagert und dann weitertransportiert werden“, sagt Setlog-Vorstand Düster. Ein ähnliches Vorgehen wäre auch für den Transport der Waren in die andere Richtung ratsam. „Wenn insbesondere einige britische Politiker weiterhin so langsam und unbelehrbar agieren, drohen Unternehmen auf beiden Seiten des Kanals unter Umständen Millionen von Kosten und Gebühren.“

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Nora Breuker, Digital Marketing Strategist
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Über Setlog
Die Setlog Holding ist ein Anbieter maßgeschneiderter Supply Chain Management (SCM)-Lösungen. Zentrales Produkt ist die cloudbasierte SCM-Software OSCA®, die bei über 150 Marken in den Bereichen Bekleidung, Elektronik, Nahrungsmittel, Konsumgüter und Hardware im Einsatz ist. Mithilfe von OSCA® vernetzen sich Unternehmen mit ihren Kunden, Lieferanten und Dienstleistern, um ihre Lieferkette optimal aufeinander abzustimmen, Prozesse zu beschleunigen und Supply Chains effizient zu managen.
Die Setlog GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der Setlog Holding AG. Das Unternehmen wurde 2001 gegründet und zählt heute mit über 40.000 Nutzern in 92 Ländern zu den führenden Anbietern von SCM-Software. Das Softwarehaus beschäftigt 60 Mitarbeiter an den Standorten Bochum (Sitz), Köln und New York. www.setlog.com