Das Lieferkettengesetz, welches 2011 im UN-Menschenrechtsrat seine ersten Formen annahm, wurde nun im Juni 2021 vom Bundestag verabschiedet. Dieser Entscheidung gingen viele kritische Diskussionen voraus.

 „Das Lieferkettengesetz ist wichtig, da wir unseren Wohlstand nicht weiter auf Armut und Menschenrechtsverletzungen aufbauen sollten. Wer global handelt und herstellt, darf sich bei der Einhaltung der Menschenrechte nicht zurücknehmen“, betonen unisono Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, und Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Es war von Beginn an unstrittig, dass die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit neben Maßnahmen zum Umweltschutz und der Zusicherung von existenzsichernden Löhnen in Produktionsländern genauso unabdingbar in diesem Gesetz zu verankern sind, wie die Risikoprüfung und die Transparenz über alle ergriffenen Maßnahmen.

Dies wurde, zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen, noch verabschiedet:

·       Herunter gebrochen auf die Einflussmöglichkeit der Unternehmen soll sich die Verantwortung auf die gesamte Lieferkette erstrecken.

·       Unternehmen sind nicht nur für ihren eigenen Geschäftsbereich verpflichtet, sondern sie haben auch auf die Umsetzung bei ihren unmittelbaren Zulieferern zu achten.

·       Drittlieferanten sollen einbezogen werden, sobald das Unternehmen über substanzielle Kenntnisse von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene verfügt.

·       ab 2023 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. In die Mitarbeiterzahl werden auch diejenigen Beschäftigten eingerechnet, die ins Ausland entsandt wurden.

·       Auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassungen und/ oder Tochterunternehmen in Deutschland werden mit einbezogen.

·        Unternehmen können nicht über die bestehenden Regelungen hinaus zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

·       Umweltschutzbelange wurden durch Aspekte zum Abfallhandel erweitert.

Für die Kontrolle des Gesetzes wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig sein und von einem Beirat unterstützt. Diese Institutionen werden auch überprüfen, ob und welche Gegenmaßnahmen eingeleitet und Beschwerdestellen für Betroffene in dem vorgeschriebenen Rahmen eingerichtet wurden.

Auch wird die Bundesregierung für alle betroffenen Unternehmen ein Beratungsangebot und eine Workshop-Reihe entwickeln, um die Umsetzung zu erleichtern. 

Die gefundene Einigung zwischen Politik und Wirtschaft zeigt, dass diese Maßnahmen von allen als notwendig und wichtig angesehen werden.